Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert die Entscheidung der Schiedsstelle, die verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage. In diesem Fall soll zukünftig immer ein Arzt bestimmen, ob eine Hausgeburt möglich ist. Frauen und Eltern haben damit keine selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes mehr, obwohl diese gesetzlich zugesichert ist. Der Hebammenverband bewertet die heutige Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Diesen wird damit die Fähigkeit abgesprochen zu entscheiden, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird.
„Die Etablierung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Qualitätsverbesserung in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun, sondern bewirkt deren Abschaffung“, meint Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des DHV und Präsidiumsmitglied. „Das leitet den Untergang der Hausgeburt ein“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Ein jahrtausendealter Beruf, der Geburtshilfe in hoher Qualität erbringt, werde damit ohne wissenschaftlich fundierte Begründung in seinen Grundzügen verändert. „Mit Besorgnis nehmen wir wahr, dass die natürliche, die physiologische Geburt immer weniger im Fokus der Geburtshilfe steht. Das Vertrauen in die Körperkompetenz von Frauen geht verloren. Technische Hilfsmittel werden immer mehr in den Vordergrund geschoben, da sie vermeintlich Sicherheit bieten“, so Martina Klenk. Es gebe jedoch keine empirisch belegbaren Beweise, dass eine Hausgeburt weniger sicher ist als eine Geburt in der Klinik oder dass dabei mehr Komplikationen auftreten.
Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse. Auch haftungsrechtlich sind die Konsequenzen vermutlich weitreichend – eine Hausgeburt durchzuführen würde dann in den meisten Fällen als grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme gewertet werden können.
„Wir gehen davon aus, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte allein aus der Furcht vor haftungsrechtlichen Folgen zukünftig keine Zustimmung zur Hausgeburt geben werden. Vielerorts können Frauen diese Erlaubnis schon deshalb nicht bekommen, da Arztpraxen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gar nicht besetzt sind“, meint Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.
Im Verlauf des heutigen Tages werden noch die Entscheidungen zur Ausgestaltung des sogenannten Sicherstellungszuschlags und zum Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen durch die gesetzlichen Krankenkassen erwartet.
25.09.2015 - DHV
Der Hebammenverband protestiert gegen dieses Vorgehen zusammen mit Frauen, Eltern und weiteren Unterstützern unter www.unsere-hebammen.de/meine-entscheidung unter dem Motto #MeineGeburtMeineEntscheidung.
Zum Hintergrund: Hebammen arbeiten in Geburtshäusern bereits seit Jahren mit Ausschlusskriterien. Diese gelten jedoch medizinisch nicht als evidenzbasiert. Der für Geburtshäuser gültige Vertrag bezieht deshalb den Willen der Frau in die Entscheidung, wo die Geburt des eigenen Kindes stattfinden soll, mit ein. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten, indem sie alle Formen der Geburtshilfe vergüten. Dies soll nun aufgeweicht werden:
Nachdem die GKV eine allgemeine Stellungnahme an viele Eltern versandt hatte, zu den Verhandlungen mit den Hebammenverbänden, hat GreenBirth e.V. einen kundigen Juristen gebeten, dazu Stellung zu beziehen. Aus unserer Sicht hat diese kurze Stellungnahme so viel Substanz, dass hoffentlich die streitenden Parteien wieder auf den Boden der Tatsachen zurückfinden.
Wir brauchen Ihre Unterstützung! Wie Sie die Krankenkassen auf das Problem aufmerksam machen, erfahren Sie hier:
macht alle mit:
Aktionen zur Unterstützung:
- http://www.hebammenunterstuetzung.de
- https://www.change.org/de/Petitionen/lieber-herr-gröhe-retten-sie-unsere-hebammen
- Das erste Gesicht – ein Projekt des Fotografen Björn Schönfeld
- Offene Brief an die Bundesfamilienministerin http://www.nora-imlau.de/2014/02/mein-offener-brief-an-unsere-familienministerin/
- Protestbrief auf der Homepage des DHV
- ... für eine Zukunft mit Hebammen